Leistungskatalog


Die private Krankenversicherung wird nach ihren Leistungen in ambulante, zahnärztliche, stationäre und sonstigen Schutz gegliedert. Zu den ambulanten Behandlungen gehören alle nicht zahnärztlich oder stationär von Ärzten, Heilpraktikern oder Homoeopathen verordneten Behandlungen. Unter einer zahnärztlichen Behandlung versteht man alle medizinischen Anwendungen durch Zahnärzte, Kieferorthopaeden oder Kieferchirurgen. Als stationär werden diejenigen Behandlungen bezeichnet, die den Aufenthalt in Krankenhäusern oder Sanatorien beinhalten. Weitere Leistungen umfassen ambulante oder stationäre Kuren, sowie Behandlungen durch Heilpraktiker. Die Kosten und einzelnen Abwägungen schwanken je nach Krankenkasse.